Gemäß Studien- und Ausbildungsvertrag mit Ihrem Betrieb sind Sie als Student verpflichtet, an den Vorlesungen teilzunehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich abmelden, wenn Sie nicht an die Hochschule kommen können.

Krankheit während der Vorlesungsphase:
Bitte melden Sie sich noch am selben Tag im Sekretariat ab. Sie können hierzu anrufen oder eine kurze E-Mail schreiben. Wenn Sie sich während der Vorlesungen unwohl fühlen und beschließen, nach Hause zu gehen, melden Sie sich vorher bitte kurz im Sekretariat.
Für ein oder zwei Krankheitstage genügt ein solches Abmelden. Spätestens am dritten Krankheitstag müssen Sie jedoch eine ärztliche Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen („gelber Schein“). Bitte lassen Sie dem Sekretariat eine Kopie der Krankmeldung zukommen, z. B. eingescannt oder abfotografiert per E-Mail, per Fax oder als Papierkopie per Post. Das Original der Krankmeldung senden Sie bitte an Ihren Betrieb.

Achtung: die betrieblichen Regelungen für die Krankmeldung gehen vor, sofern diese strenger sind! Wenn dort schon für den ersten Krankheitstag eine ärztliche Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden muss, müssen Sie sich an diese Regelung halten!

Krankheit während der Prüfungszeiten:
Sollten Sie an einem Prüfungstag krank sein, melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung im Sekretariat ab. An Prüfungstagen benötigen wir noch am selben Tag eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – hier reicht die ärztliche Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) nicht aus. Um sich die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen zu lassen, können Sie das untenstehende Formular ausdrucken und von Ihrem Arzt ausfüllen lassen. Alternativ kann Ihr Arzt auch selbst ein Attest erstellen, in dem die Angaben enthalten sind.

Familiäre Sonderfälle:
Niemand wünscht es sich, aber es kann vorkommen, dass es in der Familie einen Notfall oder gar einen Todesfall gibt. In solchen Fällen melden Sie sich bitte im Sekretariat oder bei einem Studiengangsleiter ab und kümmern Sie sich bitte selbstständig darum, den verpassten Stoff nachzuholen.

Freistellung für betriebliche Weiterbildungen:
Gelegentlich kommt es vor, dass einzelne Studenten gebeten werden, während der Theoriephase an einer wichtigen Weiterbildung im Betrieb teilzunehmen. Besprechen Sie das Vorgehen bitte im Vorfeld mit Ihrem Studiengangsleiter. In der Regel benötigen wir eine schriftliche Information von Ihrem Betrieb. Bitte geben Sie dieses Schreiben im Sekretariat oder direkt beim Studiengangsleiter ab. Die Freistellung ist erst genehmigt, wenn ein Studiengangsleiter sein ok dazu gibt. Zusätzlich müssen Sie sich bitte selbstständig darum kümmern, den verpassten Stoff nachzuarbeiten.

Krankheit während der Bearbeitungszeit von Projekt- und Bachelorarbeiten:
Wenn Sie während der Bearbeitungszeit von Projekt- oder Bachelorarbeiten erkranken, melden Sie sich bitte umgehend im Sekretariat oder bei einem Studiengangsleiter. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit müssen Sie rechtzeitig und direkt bei Ihrem Studiengangsleiter beantragen. Wenn Sie sich erst am Tag vor dem Abgabetermin melden, stehen die Chancen schlecht, dass Ihnen eine Verlängerung gewährt wird.

Generell gilt:
Auch in Sonderfällen können gemeinsam Lösungen gefunden werden. Bitte melden Sie sich aber frühzeitig!

Zuletzt geändert: Sonntag, 10. April 2016, 14:59