Hallo, die Wortzahl von 5.000 Wörtern darf um 10% über- oder unterschritten werden. Alles andere ist mit dem Gutachter abzuklären. Bei fehlender Abklärung kann es zu einem Notenabschlag oder zu einem Nichtbestehen kommen.
Hallo, die Wortzahl von 5.000 Wörtern darf um 10% über- oder unterschritten werden. Alles andere ist mit dem Gutachter abzuklären. Bei fehlender Abklärung kann es zu einem Notenabschlag oder zu einem Nichtbestehen kommen.