Wortzahl

Re: Wortzahl

von Maria Oliveri-Kutzner -
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Hallo, die Wortzahl von 5.000 Wörtern darf um 10% über- oder unterschritten werden. Alles andere ist mit dem Gutachter abzuklären. Bei fehlender Abklärung kann es zu einem Notenabschlag oder zu einem Nichtbestehen kommen.