Schätzungen zufolge haben über 90 % aller Jugendlichen im Laufe ihrer Entwicklung bereits ein- oder mehrmals eine Straftat begangen, so ist es im zweiten periodischen Sicherheitsbericht des Bundeskriminalamtes zu lesen. Sie sind "schwarz gefahren", mit einem "frisierten" Mofa unterwegs gewesen, haben jemanden beleidigt. Die Liste könnte noch lange fortgeführt werden. Obschon sicherlich nicht alle strafrechtlich relevanten Grenzüberschreitung polizeilich auffallen, gibt es doch genug zu tun für die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)/Jugendgerichtshilfe (JGH). Sie beschäftigen sich mit jungen Delinquent*innen im Alter von 14 bis 20 Jahren. Sie stehen dabei nicht nur den Jugendlichen und Heranwachsenden helfend und beratend zur Seite, sondern tragen mithilfe ihrer fachlichen Einschätzung auch zu einer adäquaten und pädagogisch ausgerichteten Entscheidungsfindung der Jurist*innen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft bei. (Wind)

 

Nicht nur jugendliche Delinquent*innen, sondern auch erwachsene Straftäter*innen sehen im Fokus des zweiten Teils des AFS. Die Bewährungshilfe hat im System der Justiz einen wichtigen und gesicherten Platz. Sie ist Ausdruck der staatlichen Verantwortung gegenüber jenen, die ohne persönliche Unterstützung größere Schwierigkeiten hätten, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Gründe für solche Schwierigkeiten sind stets vielfältig und komplex. Besonders charakterisiert ist die Arbeit der Bewährungshilfe durch das "Doppelte Mandat". Neben der Betreuung kommt den Fachkräften auch eine Kontrollfunktion zu. Beides miteinander zu vereinen zeichnet die Arbeit der Bewährungshilfe aus. (Knödl)


Im AFS erhalten Sie Einblicke in die konkreten Tätigkeitsfelder der JuHiS/JGH und der Bewährungshilfe sowie notwendiges Hintergrundwissen aus den jeweiligen Bereichen. 

 

Wir freuen uns einen regen Austausch mit Ihnen!

Tanja Wind und Katharina Knödl